• Achtung aufpassen: An dieser Stelle ist vorab zu sagen, dass der nachfolgende Text nicht von einem Juristen stammt und nur als Empfehlung ohne Gewähr zu verstehen ist. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.

Urheberrecht

Prinzipiell ist jedes Werk urheberrechtlich geschützt und darf nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Die meisten Bilder, Texte, Videos, die im Netz aufzufinden sind, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht verwendet werden. Werke, die unter bestimmten Bedingungen kostenfrei nutzbar sind, sindspeziell gekennzeichnet, z.B. durch das Lizenzwerk von der Organisation Creative Commons (www.creativecommons.org). Bitte achten Sie bei fremden Bildern darauf, unter welcher Lizenz sie stehen, bevor Sie sie bei Facebook posten! Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sich Facebook laut AGB bei Bildern das Recht vorbehält, diese weiterzuverwenden. Beim Hochladen von Bildern auf die Facebook-Seite wird dieses Bild automatisch weiterlizenziert. Dies gilt es bei Agentur- und Fotografenverträgen zu beachten, die auf Facebook verwendet werden sollen. Es lohnt sich, dieses Recht vom Lizenzgeber einräumen zu lassen bzw. eine Klausel einzubauen, dass dieses Bild auch für Facebook genutzt werden darf.

Recht am eigenen Bild

Es wird empfohlen, keine Bilder zu posten, auf denen Personen zu erkennen sind, es sei denn, man hat eine schriftliche Einverständniserklärung der entsprechenden Person (Vorlage Einverständniserklärung). Jede fotografierte Person hat ein Recht darauf, zu bestimmen, was mit dem Bild geschieht, wo und ob es veröffentlicht wird. Bei Kindern ist die Rechtslage noch strenger. Will man hier absolut sichergehen, so sind die Unterschriften beider Elternteile oder der rechtlichen Vertreter notwendig. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es, allerdings sind diese teilweise sehr differenziert zu betrachten und sollten nur bei Erfahrung und genauer Kenntnis eingesetzt werden.

Beispiele dafür sind Bilder von öffentlichen Ereignissen oder Personen, die lediglich schmückendes Beiwerk auf dem Foto darstellen.

Impressumspflicht

Auch auf Facebook gilt die Impressumspflicht. Tragen Sie deshalb die notwendigen Informationen in den entsprechenden Bereich in den Seiteninfos ein.

Gewinnspiele

Grundsätzlich müssen bei Gewinnspielen Teilnahmebedingungen genannt und kenntlich gemacht werden, die entweder direkt beim Gewinnspiel stehen oder über einen Link abrufbar sind. Facebook schreibt folgende Inhalte für Teilnahmebedingungen vor: