6.1.2 LOS GEHT’S: WHATSAPP

Um einen WhatsApp-Account anzulegen, wird ein Smartphone und u.U. eine SIM-Karte benötigt. Pro SIM-Karte bzw. Telefonnummer lässt sich nur ein WhatsApp-Konto einrichten, ein WhatsApp-Konto lässt sich nur auf einem Smartphone gleichzeitig nutzen, die parallele Nutzung eines Kontos auf mehreren Smartphones ist nicht möglich.

Es empfiehlt sich, ein separates Smartphone mit eigener SIM-Karte für die WhatsApp-Nutzung zu Unternehmenszwecken anzuschaffen bzw. zu nutzen.

WHATSAPP DESKTOP-VERSION

6.1.3 RECHTLICHE STOLPERSTEINE

Auch an dieser Stelle ist vorab zu sagen, dass der nachfolgende Text nicht von einem Juristen stammt und nur als Empfehlung ohne Gewähr zu verstehen ist. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.

Was ist bei der Nutzung von WhatsApp durch Unternehmen zu Zwecken des Marketings erlaubt? Was ist in Bezug auf Datenschutz, Werberecht und sonstige Stolpersteine zu beachten? Ist die gewerbliche Nutzung von WhatsApp laut AGB überhaupt gestattet?

Letzteres lässt sich wie folgt beantworten: WhatsApp gestattet die Kommunikation zwischen Privatpersonen und Unternehmen zu kommerziellen Zwecken (Stand AGB: letzte Aktualisierung August 2016). Das Verschicken von Angeboten ist somit über WhatsApp erlaubt und Unternehmenskommunikation via WhatsApp möglich, die Nutzer erhalten dabei wie auch bei Privatkontakten die Möglichkeit, den Kontakt zu sperren bzw. zu blockieren, wenn Nachrichten als Spam empfunden werden. Werbebanner von Dritten sind innerhalb WhatsApps nicht zulässig.