Datenschutz
Über WhatsApp verschickte Nachrichten und auch Anrufe sind seit April 2016 end-to-endverschlüsselt, wenn beide Nutzer die aktuellste Version der App installiert haben. Das bedeutet, dass von einem Nutzer verschickte Nachrichten erst vom Empfänger gelesen werden können. Der vollständige Übermittlungsweg von einem Nutzungsgerät zum andere ist verschlüsselt und so für Dritte und insbesondere auch für das Unternehmen WhatsApp nicht einsehbar. Nachrichten werden maximal 30 Tage auf den WhatsApp-Servern gespeichert, wenn sie nicht zugestellt werden konnten. Befindet sich der Nutzer in Deutschland bzw. in Europa, ist davon auszugehen, dass für das Erfassen und Senden von Daten über WhatsApp das auf der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 basierende deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt. Bei den Daten, die über WhatsApp gesendet werden, handelt es sich dabei vor allem um personenbezogene Daten, dazu zählt auch die Telefonnummer, mit der der Nutzer bei WhatsApp registriert ist. Zu beachten ist hier, dass für jegliche Kommunikation, sei es intern oder mit Kunden, der Eigentümer der Telefonnummer der Nutzung seiner Daten zuzustimmen hat.
Datenübermittlung auf amerikanische Server von WhatsApp
Bereits beim Anmeldprozess wird die eigene Telefonnummer an die Server von WhatsApp in den USA übermittelt. Der US-amerikanische Server erfasst hier jedoch nicht nur die Nummer, die zur WhatsApp-Registrierung vom Nutzer angegeben wird, sondern gleicht gleichzeitig alle übrigen Telefonnummern im Telefonbuch bzw. Kontaktspeicher auf dem Endgerät des Nutzers mit der WhatsApp-Datenbank ab, um einordnen zu können, ob es sich bei den jeweiligen Telefonnummern um WhatsApp-Kontakte handelt, d.h., ob die anderen Nummer auch bereits bei dem Dienst registriert sind, um diese den WhatsApp-Kontakten des Nutzers hinzufügen zu können.
Es wird empfohlen, für die Nutzung von WhatsApp für Unternehmenszwecke nur Telefone zu verwenden, auf denen ausschließlich Nummern gespeichert sind, die bereits bei WhatsApp registriert sind. So kann vermieden werden, dass Nummer Unbeteiligter an die WhatsApp-Server übertragen werden, da diese nicht in den standardisierten Abgleich durch WhatsApp mit deren Datenbank sowie in die Übermittlung der Telefonnummer in die USA eingewilligt haben.
WhatsApp auch zum Abschluss von Verträgen
Grundsätzlich können auch Verträge geschlossen oder Angebote über WhatsApp gestellt werden und somit zu einem gültigen Vertragsschluss führen, wenn keine besondere Form des Vertragsschlusses vorgeschrieben ist. Zu beachten sind jedoch Widerrufsrechte und -belehrungen oder weitere Vorschriften des Fernabsatzgeschäfts. Darüber hinaus kann der Austausch sensibler Daten zwischen den Vertragsparteien notwendig sein, wie zum Beispiel Zahlungsdaten (Kreditkartendaten) oder konkrete Standortdaten, was nicht nur ein datenschutzrechtliches Thema ist, sondern auch den Bereich der Sicherheit im Zahlungsverkehr tangiert, der dem Verkäufer von Dienstleistungen oder Produkten über WhatsApp weitere (Sorgfalts-) Pflichten auferlegt.