6.1 WHATSAPP_S.5
Gruppenchatfunktion
Der Gruppenchat ermöglicht die Kommunikation zwischen verschiedenen Nutzern, die der Gruppe hinzugefügt wurden. Allerdings birgt der Gruppenchat auch die datenschutzrechtliche Gefahr, dass sich in diesem Chat Kontakte befinden, die zwar dem Ersteller der Gruppe bekannt sind, die sich jedoch untereinander nicht kennen und folglich auch nicht die Nummer des jeweils anderen besitzen.
Innerhalb des Gruppenchats sind die Telefonnummern der hinzugefügten WhatsApp-Nutzer jedoch für alle Teilnehmer bzw. Gruppenmitglieder sichtbar, diese haben keine Handhabe über die Preisgabe ihrer Nummer gegenüber anderen Nutzern. Sind die entsprechende Profilmerkmale nicht so eingestellt, dass sie nur für Kontakte sichtbar sind, werden auf dem Weg jedoch nicht nur die Telefonnummer preisgegeben, sondern auch Merkmale wie das Profilbild oder der Status der Nutzer, ohne dass diese dieser Verwendung ihrer (personenbezogenen) Daten zugestimmt haben.
Es wird empfohlen, Nutzer entweder vorab zu fragen, ob sie mit dem Hinzufügen zum Gruppenchat einverstanden sind und sie darauf hinzuweisen, dass ihre Nummer so auch für die anderen Chatteilnehmer sichtbar ist oder sicherzustellen, dass die Kontaktdetails eines Nutzers nicht auch anderen Chatempfängern offengelegt werden können. Möglich ist dies beispielsweise durch die Nutzung der Broadcast-Funktion, bei der eine Nachricht gleichzeitig an mehrere Nutzer verschickt werden kann, die jedoch keiner Gruppe hinzugefügt werden, sondern die Nachricht jeweils als Einzelchat erhalten und so nicht wissen, wer außer ihnen die Nachricht noch erhalten hat. Nicht möglich ist auf diesem Weg allerdings ein Gruppenchat, d.h. der Austausch der Nachrichtenempfänger untereinander.